Häufig gestellte Fragen

Wo kann man parken?
Auf den öffentlichen Großparkplätzen „Plärrer 1 und 2“.
Für Patienten mit Gehbehinderungen bieten wir einen hauseigenen Parkservice an. Auf dem Klinikgelände gibt es Kurzparkzonen zum Be- und Entladen.

Wo darf ich rauchen?
Auf Rücksichtnahme auf die anderen Patienten und auf Rücksicht auf Ihre Gesundheit sollten Sie das Rauchen während des stationären Aufenthaltes vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, so steht Ihnen unsere Roseninsel mit Pavillon zur Verfügung.
Wenn Sie außerhalb des Klinikgeländes rauchen, so bitten wir Sie, Ihre Kippen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wie kann ich die Heizung im Zimmer steuern?
Die Heizung ist in den modernisierten 2-Bett-Zimmern sowie den 1-Bett-Zimmern Standard und Premium im Zimmer steuerbar, die Zimmereinweisung erfolgt am Aufnahmetag durch unser Personal.

Muss ich mir Getränke mitbringen?
Alle Patienten bekommen am Aufnahmetag eine 1-Liter-Wasserflasche für die Dauer des stationären Aufenthaltes zur Verfügung gestellt. An diversen Wasserspendern (Speiseräume oder im 2. Stock/ Teeküche) können die Flaschen selbst aufgefüllt werden.

Wie und wie oft bekomme ich neue Handtücher?
Ein Handtuchwechsel ist für Patienten der 1-Bett-Zimmer-Standard und 2-Bett-Zimmer im Wäschelager im Erdgeschoss Haupthaus von Mo-Sa 13-14.30 Uhr (auch an Feiertagen) möglich –bitte überlegen Sie aus ökologischer Sicht, ob das täglich notwendig ist - "Der Umwelt zuliebe".

Kann ich mir einen Bademantel für den stationären Aufenthalt leihen?
Wir bieten Ihnen einen Bademantel  zum Kauf an- Preis: € 40,--, ein Verleih ist nicht möglich. (Patienten mit der Wahlleistung Unterkunft 1-Bett erhalten für den stationären Aufenthalt einen Bademantel von der Klinik gestellt)

Wie viel kostet die Nutzung des WLAN? Der Internetzugang ist seit Mitte 2019 kostenfrei.

Finden Behandlungen Sonn- und feiertags statt? Immer! Ihre Behandlung erfolgt vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag. Sonn- und feiertags. 365 Tage im Jahr. Es gibt keinen „verlorenen“ Tag!

Kann ich mein Kind während der Behandlungszeit in der Kinderbetreuung abgeben?
Je nach Kapazität der Kinderbetreuung bieten wir auch die Betreuung der Begleitkinder bis 12 Jahre an, wenn sie sich darauf einlassen. Die Betreuungszeit ist hier jedoch auf einzelnen Termine oder Vorträge der Eltern begrenzt und nicht ganztägig möglich. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Voranmeldung notwendig ist und ein individuelles Gespräch stattgefunden haben muss. Zudem müssen durch die Bestimmungen des Masernschutzgesetzes alle Kinder, die älter als 1 Jahr alt sind eine Masernschutzimpfung und alle Kinder, die älter als 2 Jahre sind zwei Masernschutzimpfungen nachweisen, um die Kinderbetreuung zu besuchen zu dürfen.

Haus- und Therapieordnung

Hier finden Sie unsere Haus- und Therapieordnung als Download.

Hausordnung

AA-EM-77_Anlage_Hausordnung.pdf [144,4 kB]

Therapieordnung

AA-EM-77_Anlage_Therapieordnung.pdf [128,7 kB]
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