In der Psorisol Fachklinik für Dermatologie & Allergologie, Kinderdermatologie, Dermatochirurgie und Dermatopsychsomatik stehen insgesamt 153 Akut-Betten gemäß §§ 108 und 109 SGB V zur Verfügung.
(Seit 01.01.2019 150 Planbetten im KH-Plan des Freistaates Bayern).
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Patienten notwendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten.
Sind Sie privatversichert, wird die Erstattung der Kosten entweder direkt zwischen Ihnen und dem Krankenhaus geregelt oder die Privatversicherung zahlt die Kosten aufgrund einer Erstattungsanzeige im tariflichen Umfang direkt an das Krankenhaus. Bitte bringen Sie Ihre Versicherungskarte zur Aufnahme mit. Außerdem benötigen wir Adresse, Versicherungsnummer, Telefonnummer und ggf. Faxnummer Ihrer privaten Versicherung. Für Privatpatienten entfällt die Eigenbeteiligung.
Alle Patienten der gesetzlichen Krankenkassen müssen eine Eigenbeteiligung in Höhe von derzeit 10 € je Kalendertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr entrichten. Das Krankenhaus leitet die erhaltenen Beträge voll an die Krankenkasse weiter.
Wurden Sie im Laufe des Jahres schon einmal stationär behandelt und haben Sie die Eigenbeteiligung bis zum Höchstfall dieser 28 Tage bereits entrichtet, sind Sie von einer nochmaligen Gebühr befreit. Über sonstige Befreiungsvorschriften gibt Ihnen die Krankenhausverwaltung gerne Auskunft.
Die Wahlleistung Unterkunft wird von Ihrer Privatversicherung beziehungsweise Ihrer Zusatzversicherung übernommen, wenn Sie diese Leistung vertraglich vereinbart haben. Die angegebenen Preise wurden mit der PKV (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.) vereinbart. Bitte prüfen Sie daher vor Ihrem stationären Aufenthalt, ob Ihre Privatversicherung/Zusatzversicherung diese Kosten übernimmt.
Selbstverständlich sind uns selbstzahlende Patienten sowie ausländische Patienten ebenfalls herzlich willkommen. Für das europäische Ausland ist eine Kostenübernahme im Rahmen der "EG-Verordnungen" möglich (E-112-Schein). Ansonsten gilt für Selbstzahler und ausländische Patienten, dass Sie Ihre Kosten vorab bzw. am Aufnahmetag als Vorkasse leisten müssen.